Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) beschränkt sich nicht nur auf die Beseitigung von Handelsbarrieren, sondern will auch auf einen deutliche Qualitätssteigerung in der Sozial- und Gesundheitspolitik erreichen.
Die Verpflichtung, das aktuelle Niveau insgesamt auf die derzeit besten verfügbaren Praktiken anzuheben, ist in einer rechtlich bindenden Rahmenrichtlinie (89/391/EWG) verankert. Diese legt nicht nur die allgemeinen Leitlinien für den Gesundheits- und Arbeitsschutz fest, sondern schreibt dem Arbeitgeber zwingend vor, „für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu sorgen“. Diese Richtlinie wird durch fünf Einzelrichtlinien ergänzt. Eine dieser Richtlinien regelt unmittelbar die Verwendung von Schutzhandschuhen.